2007-01-16: Rundschreiben an Antragsteller der Mitgliederversammlung 2006

Versand des folgenden Schreibens an alle Antragsteller der Mitgliederversammlung 2006:


Guten Tag, liebe Mitglieder im Bund der Versicherten!

Sie haben zur Mitgliederversammlung am 2006-11-25 Anträge gestellt und
dabei Ihre E-Mail-Adresse angegeben. Wir, die unten aufgeführten
BdV-Mitglieder, gehen deshalb davon aus, dass wir Sie unter der von Ihnen
genannten Anschrift anschreiben dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein,
bitten wir um eine kurze Nachricht, wir werden Sie dann selbstverständlich
nicht mehr anschreiben.

Diejenigen, die nicht bei den Versammlungen waren, möchten wir darauf
aufmerksam machen, dass die Mitgliederversammlungen nicht so gelaufen
sind, wie man sich das als Vereinsmitglied wünscht. Dies liegt sicher
zuvorderst an den Mitgliedern selbst: Von bundesweit rund 50.000
Mitgliedern, die der BdV hat, waren nur etwa 120 bei den
Mitgliederversammlungen anwesend. Und nach unserem Eindruck bestand die
weit überwiegende Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus Mitarbeitern des
BdV sowie der BdV Dienstleistungs GmbH nebst deren recht zahlreichen
Angehörigen und Freunden. Hinzu kamen noch ein paar BdV-Mitglieder, die
vermutlich am BdV recht gut verdienen und deshalb vom Wohlwollen des
BdV-Vorstands abhängig sein dürften.

Die Abstimmungen in den Versammlungen erfolgten mit entsprechenden
Mehrheiten, wobei man z.T. den Eindruck hatte, dass das
Abstimmungsergebnis schon vor der Abstimmung weitgehend fest stand. Mit
fast gleichen Mehrheiten wurden geheime Abstimmungen abgelehnt, eine
Redezeitbeschränkung von 3 bis 5 Minuten für alle Antragsteller
beschlossen (die z.T. mehrere Seiten lange Änderungsanträge eingebracht
hatten). Es waren z. T. extreme Kurzfassungen der Anträge vorbereitet
worden, Zeit zum Durchlesen der ausgelegten Änderungsanträge und deren
Begründung gab es bei einer auf drei Stunden angesetzten Dauer der
außerordentlichen MV naturgemäß nicht. Es gab auch praktisch keine
Diskussionen. Es wurden Änderungsanträge verlesen und im Rekordtempo
praktisch ausschließlich abgelehnt.

Mit dem selben Tempo und praktisch den selben Mehrheiten wurde dann die
vorbereitete Satzungsänderung, die im bisherigen Vorstand weder abgestimmt
noch beschlossen wurde, durchgebracht. Und mit diesen Mehrheiten wurden
später auch die Mitglieder des neuen Vorstands gewählt (die drei
Mitglieder des neuen, bezahlten Vorstands gehören dem alten,
ehrenamtlichen Vorstand an). Und mit diesen Mehrheiten wurden auch die
Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt (ein Kandidat war noch nicht einmal
auf der Mitgliederversammlung anwesend, es wurde nur ein Bild von ihm
gezeigt), der den Vorstand zukünftig kontrollieren soll. Die
Aufsichtsratsmitglieder wurden von denjenigen vorgeschlagen, die zukünftig
kontrolliert werden sollen. Spontanbewerbungen wurden mit fast der selben
Mehrheit abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund haben wir Sorge um den BdV als unserem Verein. Der
neue Vorstand hat nach der neuen Satzung fast unbeschränkte Macht. Der
Aufsichtsrat soll zwar eigentlich den Vorstand kontrollieren, jedoch ist
die Stellung des Aufsichtsrats nach der neuen Satzung schwach. Dass die
"handverlesenen" Mitglieder des Aufsichtsrats zudem als erstes die Aufgabe
haben werden, Anstellungsverträge mit den neuen Vorstandsmitgliedern zu
schließen (und die Höhe der Vorstandsgehälter fest zu legen), hinterlässt
dann schon einen sehr schalen Beigeschmack. Der frühere 1. Vorsitzende
sprach übrigens von einer "feindlichen Übernahme" des BdV und trat nach
der außerordentlichen MV von seinem Amt zurück.

Auch die Schlagkraft des BdV gegen Missstände im Versicherungswesen
erscheint uns sehr geschwächt. Ein, wie früher, energisches Vorgehen gegen
Versicherungsunternehmen soll einem Streben nach Kooperation weichen, so
das erklärte Ziel von Frau Blunck. Eine detailliertere Darstellung zu
diesem Thema finden Sie unter http://www.henning-thielemann.de/BundDerVerunsicherten.html

Vor diesem Hintergrund hat sich eine Gruppe von BdV-Mitgliedern
zusammengefunden, die sich gegen diese Entwicklung des BdV zur Wehr setzen
will. Es wäre aber gut, wenn sich möglichst viele Mitglieder zu Wort
melden und auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen angreifen.
Höchst vorsorglich sollte dies binnen zwei Monaten nach der
Mitgliederversammlung (und somit bis spätestens 25. Januar 2007) erfolgen.

Es gibt insbesondere folgende formelle Gründe:

- Die MV 2005 hatte beschlossen, dass über eine neue Satzung in einer
vorgezogenen außerordentlichen MV beraten und beschlossen werden soll,
dies gerade ohne den Zeitdruck einer ordentlichen MV. Die Verbindung einer
außerordentlichen MV mit einer ordentlichen MV an einem Tag und die
zeitliche Beschränkung der außerordentlichen MV missachtet diese
Beschlusslage.

- Entgegen dem Wortlaut der Satzung hat nicht der Vorstand zur
außerordentlichen und ordentlichen MV 2006 geladen, sondern nur die
Geschäftsführerin (Frau Blunck) zusammen mit dem Zweiten Vorsitzenden
(Herrn Rudnik). Einen Vorstandsbeschluss zu den beiden Versammlungen gibt
es nicht, ein Vorstandsmitglied hat der Ladung widersprochen. Diese Ladung
wird insbesondere der Bedeutung einer außerordentlichen MV zum Zweck der
Abstimmung über eine weit gehende Satzungsänderung nicht gerecht.

- Die von den BdV-Mitarbeitern, ihren Angehörigen und Freunden und
BdV-Dienstleistern (geschätzt rund 90 von 120 anwesenden Mitgliedern)
beherrschte MV hat durch die beschlossenen Redezeitbeschränkungen auf 3
bzw. 5 Minuten (jeweils für "Rede" und "Gegenrede") und damit für
Antragstellung bzw. Stellungnahme des Vorstands + Diskussion) die Rechte
der Antragsteller missachtet.

- Die neue Satzung wurde daher nach unserer Auffassung nicht wirksam
beschlossen.

- Damit würde die alte Satzung weiter gelten.

- Für den derzeitigen Vorstand (nach der alten Satzung) hätten in 2006
zwei Vorstandsmitglieder neu gewählt werden müssen. Die ordentliche MV hat
zwar einen neuen 1. Vorsitzenden gewählt, diese Wahl aber dürfte unwirksam
sein, weil die Wahl von Vorstandsmitgliedern zum "alten" Vorstand gar
nicht erst auf der Tagesordnung der ordentlichen MV stand.

- Folglich ist der von der ordentlichen MV für die "neue" Satzung gewählte
Vorstand und Aufsichtsrat ohne Funktion, der Vorstand nach der "alten"
Satzung nicht ordnungsgemäß besetzt.

- Es gab wenigstens ein Mitglied, das nicht persönlich eingeladen wurde.
Auf wen das noch zutrifft, der sollte das natürlich beanstanden.

Diese und ggf. weitere Beanstandungen sollten bis zum 25. Januar 2007 beim
BdV mit Einschreiben und Rückschein und vorsorglich auch beim
Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingehen, dies von möglichst
vielen Mitgliedern.

Bund der Versicherten
Postfach 11 53
24547 Henstedt-Ulzburg

Vorsichtshalber hier die Adresse vom Vereinsregister:
Vereinsregister
Registergericht Hamburg
Caffamacherreihe 20 / Ecke Drehbahn
20355 Hamburg


Haben Sie zu weiteren BdV-Mitgliedern Kontakt? Bitte machen Sie unser
Anliegen einem weiteren Kreis bekannt und geben Sie uns Kontaktdaten
weiterer Interessierter. Wenn wir genügend viele Mitglieder mobilisieren,
können wir zum Beispiel verhindern, dass sich die Mitgliederversammlung
2006 in gleicher Weise 2007 wiederholt.



Mit freundlichen Grüßen

Joachim Bluhm
Peter Martens
Helmut Mensendiek
Henning Thielemann
Andrea Thum
Axel Trawöger

Mittwoch, 31. Januar 2007 - 15:36 Uhr (CET)


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