2008-07-30: Bluhm erstreitet Teilnahme an Versammlung 2008

Herr Bluhm hat gegen seinen Ausschluss eine vorläufige Verfügung erreicht,
so dass er wenigstens an der Versammlung 2008 teilnehmen kann.

Der entscheidende Punkt aus dem Urteil lautet:

"Der Vorstand ist [...] für den Ausschluss aus dem Verein zuständig.
Der Vorstand durfte jedoch über den Vereinsausschluss nicht entscheiden,
weil der Vorstand von dem von ihm beanstandeten Verhalten des Verfügungsklägers selbst betroffen war.
Die E-Mail des Verfügungsklägers vom 26.11.2007 sei nach Empfinden des Vorstands
laut Anhörungsschreiben vom 18.02.2008 auf Misstrauen zwischen den Vereinsorganen angelegt gewesen.
Ohne dass das Gericht die in Rede stehende E-Mail auf eine solche Absicht des Verfügungsklägers prüfen müsste,
darf der Vorstand nun nicht mehr über den Ausschluss entscheiden, da er sich selbst betroffen fühlte.
Denn der Vorstand kann nicht gleichzeitig Opfer, Ankläger und Richter sein."




Herr Bluhm schreibt dazu:

Sehr geehrte/r Leser/in,


- Nachdem der BdV unter ihrer Führung verbraucherpolitisch auf der Stelle tritt, die von früheren Vorständen gesäten Erfolge abgeerntet wurden und Auseinandersetzungen nur noch mit den eigenen Mitgliedern gesucht werden,

- nachdem die Realisierung ihres "Versprechens" aus der Mitgliederversammlung 2006 (100.000 Mitglieder) in weite Fernen rückt, woran auch Mitglieder-Werbebroschüren auf Zeitschriften-Abo-Niveau (Wollen Sie für die Werbung eines beitragszahlenden Neumitglieds die hübsche Armbanduhr oder lieber die praktische Einkaufstasche?) nichts ändern dürften, selbst wenn Frau Blunck sich darin und im Begleitschreiben gleich viermal - in Farbe! - selbst abbildet und der ganze Vorstand - auch in Farbe! - zudem als "Briefmarke" posiert,

- und nachdem die insoweit zuständige Handelskammer Hamburg die BdV-Mitgliederservice GmbH als Versicherungsvermittlerin eingestuft und aufgefordert hat, sich als solche registrieren zu lassen und einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen (weshalb der heutige BdV als alleiniger Gesellschafter der BdV-GmbH, deren Gruppenversicherungen er massiv bewirbt, wohl nicht mehr Mitglied bei sich selbst sein darf; vgl. § 3 Abs. 2 der aktuellen Satzung),

- während die gemeinnützigen Aktivitäten des BdV im wesentlichen auf die jährliche Wissenschaftstagung reduziert wurden (andere gemeinnützige Aktivitäten werden jedenfalls in der Mitglieder-Werbebroschüre nicht genannt, wenn man von den dort erwähnten "Verbandsklageverfahren" absieht, von denen indessen nichts bekannt ist),

werden die, die das kritisieren, rausgeschmissen:

Das aktuelle Führungstrio Blunck/Rudnik/Fricke hat bekanntlich

- den Vereinsgründer Hans Dieter Meyer,
- dessen frühere Assistentin Gunda Drewke,
- das frühere Vorstandsmitglied Rüdiger Falken (gerichtlich zugelassener Versicherungsberater)
- und mich, ein Uralt-Mitglied (und bis 2005 "BdV-Anwalt")
- und vielleicht auch noch andere kritische Mitglieder

aus dem BdV ausgeschlossen. In meinem Fall wurde dies damit begründet, dass ich dem vom Vorstand handverlesenen "Aufsichtsrat", der aus zwei Parteifreunden der Vorsitzenden Blunck und - wohl der Quote wegen - einem CDU-Politiker besteht und dem jedenfalls nach der aktuellen Satzung des Vereins die "Überwachung des Vorstands" obliegt, im November 2007 ein Gespräch angeboten habe. (Dieses Gespräch hat dieser "Aufsichtsrat", der sich vermutlich nur von dem zu "überwachenden" Vorstand informieren lassen will, ohne Angabe von Gründen abgelehnt.)

Nun ist mir der BdV in 25 Jahren Mitgliedschaft ans Herz gewachsen. Ich meine, dass die versicherten Verbraucher dieses Landes einen streitbaren BdV brauchen. Ich möchte daher die Mitglieder unterstützen können, die - wie ich - verhindern wollen, dass der BdV in freundlicher Belanglosigkeit versinkt. Ich habe mich deshalb gegen meinen Ausschluss zur Wehr gesetzt:

- Über die gegen meinen Ausschluss gerichtete Klage ist noch nicht entschieden.

- Um aber zunächst einmal an der vom Vorstand "geheim gehaltenen" Mitgliederversammlung vom 13. September 2008 teilnehmen zu können (Haben Sie sich schon bis zur unteren Hälfte der Seite 18 des BdV-Infos vom "Mai 2008" durchgearbeitet? Dort finden Sie eine "Einladung"!), habe ich meine Klage mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung flankiert, der meine Teilnahme an der MV 2008 sicherstellen soll.

In beiden Verfahren lässt sich der BdV - er hat's ja - gleich von zwei Rechtsanwälten vertreten, also nicht nur von seinen Prozessbevollmächtigten, den Rechtsanwälten Hoth & Kappel (aus Bückeburg), sondern auch von Herrn Rechtsanwalt v. Holt (aus Bonn), dem "Vater" der neuen Satzung, der den amtierenden Vorstand sicherlich auch auf der Mitgliederversammlung 2008 wieder unterstützen wird. Beide Rechtsanwälte haben mit ihren Ausführungen rund zwei Drittel der zweistündigen Verhandlung vom 9. Juli 2008 vor dem Amtsgericht Hamburg-Barmbek bestritten.

Das im Verfügungsverfahren ergangene Urteil des zuständigen Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 30. Juli 2008 (Az. 810 C 239/08) finden Sie anhängend. Ich gehe davon aus, dass der BdV dieses Urteil mit der Berufung angreifen wird. Auf die Berufungsentscheidung des Landgerichts Hamburg dürfen wir also gespannt sein.

Wenn Sie an weiteren Informationen zum Thema "Quo vadis, BdV?" interessiert sind, lassen Sie mich dies wissen und schauen Sie unter

www.Bund-der-VerUNsicherten.de

nach. Diese Website ist nicht so hübsch und nicht so aktuell wie die neue Website des BdV unter der viel versprechenden Adresse "Wir sind Verbraucherschutz!" (Tritt hier Hybris an die Seite des Personenkults?). Sie ist aber einstweilen besser als gar nichts. Die Mittel der BdV-Kritiker sind leider beschränkt. Sie finanzieren ihre Aktivitäten schließlich selbst, während der BdV-Vorstand sich seine Aktivitäten von den Mitgliedern des Vereins finanzieren lässt.

Und g a a a nz wichtig:

Wenn Sie Mitglied im BdV sind: Kommen Sie am 13. September 2008 zur Mitgliederversammlung. Informieren Sie sich. Diskutieren Sie mit. Gestalten Sie mit. Nur so können wir erreichen, dass der BdV (vielleicht) wieder das wird, was er in 25 erfolgreichen Jahren war.

Herzliche Grüße aus Hamburg

Joachim Bluhm

Dienstag, 19. August 2008 - 20:31 Uhr (CEST)


Übersicht