2008-08-16: Ausschlussverfahren gegen mich

Betrifft: Einleitung eines Verfahrens auf Vereinsausschluss

Sehr geehrte Frau Blunck,
sehr geehrte Frau Fricke,

in vorstehender Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Einschreiben/Rückschein
vom 2008-08-07, welches ich für Interessierte unter folgender Adresse hinterlegt habe:
http://www.henning-thielemann.de/BundDerVersicherten/AnkuendigungVereinsaussc...

Die von Ihnen vorgebrachten Gründe sind
zum einen Teil nicht nachvollziehbar
und bestehen zum anderen Teil seit langer Zeit (siehe unten),
woraus ich schließe, dass Ihr Versuch, mich aus dem Verein auszuschließen,
zum jetzigen Zeitpunkt das Ziel verfolgt,
mich als kritischen Teilnehmer von der Mitgliederversammlung 2008 fernzuhalten.
Ich beabsichtige allerdings, an der Mitgliederversammlung am 2008-09-13 teilzunehmen.
Ich fordere Sie daher auf, mir gegenüber bis zum

Mittwoch, 2008-08-20, 18:00 Uhr verbindlich zu erklären,
dass über meinen Vereinsauschluss
nicht vor dem 2008-09-15 entschieden wird.

Sollte mich Ihre Erklärung nicht fristgerecht erreichen,
werde ich unverzüglich gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Zur Fristwahrung genügt eine E-Mail.


1. Zum Vorwurf,
ich hätte für die Gerichtsverfahren unter den Aktenzeichen
27 O 446/08 (einzelnes Verfahren wegen Offenen Briefes)
und 27 O 500/08 (zusammengeführtes Verfahren wegen Offenen Briefes)
Herrn Trawöger zu meinem Prozessbevollmächtigten ernannt:
Tatsächlich habe ich mich rechtlich von Herrn Rechtsanwalt Bluhm vertreten lassen.

Nebenbei bemerkt:
Zu seiner Verbindung zu Rechtsanwalt Trawöger in einer Außensozietät
hat Herr Bluhm bereits öfter Stellung genommen,
so zum Beispiel 2007-01-30


2. Zu Ihrem Vorwurf, ich würde www.bundderverunsicherten.de ohne Zustimmung des Vereines betreiben.
Tatsächlich ist diese WWW-Präsenz dem BdV seit dem Sommer 2007 bekannt
und wurde vom BdV im Gerichtsstreit um die Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2006 erwähnt,
aber ohne Hinweis auf markenrechtliche Konflikte.
Dass dieser Umstand gerade jetzt zum Vereinsausschluss führen soll,
kann ich mir nur damit erklären,
dass ich als kritisches Mitglied von der Mitgliederversammlung 2008
und den dort stattfindenden Diskussionen und Wahlen
ferngehalten werden sollen.
Weitere Details zu Ihren markenrechtlichen Bedenken
entnehmen Sie bitte meiner folgenden Korrespondenz mit Ihrem Rechtsanwalt Lutz Schroeder.

Zu Ihrem Vorwurf, ich würde kontextorientiert z.B. für eine Krankenversicherung werben
und ich würde daraus Einnahmen erzielen:
Zum einen schalte ich persönlich auf meiner Präsenz keine Werbung
und kann daher auch mit Werbung keine Einnahmen erzielen.
Allerdings benutze ich die Weblog-Technik von Yahoo
und Yahoo blendet als werbefinanzierter Service Werbung ein.
Auf den genauen Inhalt habe ich keinen Einfluss.
Zum anderen verwundert es mich, diesen Vorwürfe gerade vom BdV zu hören,
der unter Frau Bluncks Leitung wesentliche Einnahmen durch die Vermittlung von Versicherungen erzielt.
Das sieht auch die IHK so,
die deswegen am 2007-12-07 die BdV-Mitgliederservice GmbH aufgefordert hat,
sich als Versicherungsvermittler registrieren zu lassen.
Zwar hat uns die BdV-Mitgliederservice GmbH am 2008-04-25 wissen lassen,
dass dieses Verfahren in der Schwebe ist,
wollte oder konnte uns dafür aber keine Belege vorlegen.
Weiter räumt der BdV zum Beispiel in der bdv-Info 2007/02
dem Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherungen Dr. Volker Leienbach
mehr als eine halbe Seite zur Veröffentlichung der Position der PKV ein,
während ein Kommentar aus Verbrauchersicht ausbleibt.
Was soll das sein, wenn keine Werbung für private Krankenversicherungen?


Zu dem Verfahren auf Vereinsausschluss als solches möchte ich noch folgende zwei Dinge anmerken:

1. Die Vereinsführung will offenbar in großem Maßstab kritische Mitglieder loswerden.
Es wurden bereits die Mitglieder Hans Dieter Meyer, Gunda Drewke, Joachim Bluhm und Rüdiger Falken ausgeschlossen.
Die, die sich gerichtlich gewehrt haben (etwa Bluhm und Meyer),
mussten wieder aufgenommen werden.
Es geht also offensichtlich nicht um sachlich begründete Ausschlüsse,
sondern anscheinend um persönliche Vorlieben des Vorstandes.
Dennoch hat die Vereinsführung für die Betreffenden
gleich wieder Ausschlussverfahren eingeleitet.
Der Vorstand des BdV kann bequem auf die Mitgliedsbeiträge von 50.000 Mitgliedern zugreifen
und finanziert mit diesen eine Zermürbungsstrategie gegen einzelne Mitglieder.

2. Im Berufungsverfahren zu unserem Rechtsstreit wegen der Beschlüsse der Versammlung 2006
stellt der BdV-Anwalt Hoth am 2008-04-07 auf Seite 6 von 7
die Vermutung auf, dass wir Kläger mit den Adressen anderer BdV-Mitglieder
leicht einen Verein gründen könnten, der Mitglieder vom BdV abwerben könnte.
Wenn der BdV tatsächlich noch Verbraucherschutz betreiben würde,
könnte er einem Konkurrenzverein gelassen entgegen sehen,
denn warum sollte sich ein BdV-Mitglied die Mühe eines Wechsels machen,
wenn er mit dem BdV zufrieden ist?
Tatsächlich haben die kritischen Mitglieder im BdV
die Möglichkeit der Neugründung eines Versichertenvereins bisher ausgeschlossen.
Es erscheint mir unlogisch,
dass der BdV auf der einen Seite die Neugründung eines Vereines geißelt,
auf der anderen Seite seine Mitglieder durch Ausschluss aber geradezu dazu zwingt.


Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben gleichzeitig
an eine Reihe von Zeugen und ein E-Mail-Archiv gesendet wird,
und dass ich mir weitere Veröffentlichungen unserer Korrespondenz vorbehalte.


Mit freundlichen Grüßen
Henning Thielemann

Mitglieds-Nr.: 171 257



Date: Thu, 21 Aug 2008 17:13:56 +0200
From: "Fricke, Heike"


Sehr geehrter Herr Thielemann,


hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Anhörungsschreibens, welches sich in der
rechtlichen Prüfung befindet. Das Ergebnis ist abzuwarten, es wird aber sicher nicht
bis zu dem von Ihnen gesetzten Termin eine seriöse Beurteilung vorliegen können. Vor
deren Abschluss können wir leider auch nicht die von Ihnen gewünschte Zusage machen,
denn immerhin stehen Vorwürfe im Raum, die nicht - wie von Ihnen u. a. durch
verfälschende Darstellung suggeriert - Kleinigkeiten darstellen.

Abzuwägen ist bei der von Ihnen gewünschten Interimszusage neben dem zu erwartenden
Verfahrensausgang des Ausschlussverfahrens z. B. auch das Interesse des Vereins,
insoweit im Falle eines Ausschlusses mit der Teilnahmemöglichkeit an der
Mitgliederversammlung keinen weiteren schädigenden Handlungen Vorschub geleistet zu
haben.

Die Nähe zur Mitgliederversammlung resultiert schlicht aus einem Zeitproblem, da die
Wissenschaftstagung viel Arbeitskapazität gebunden hat.


Mit freundlichen Grüßen

Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende

Thorsten Rudnik, Stellvertreter

Heike Fricke, Stellvertreterin




Date: Fri, 5 Sep 2008 12:52:28 +0200
From: "Fricke, Heike"

Sehr geehrter Herr Thielemann,



im Anhang übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom 5.9.2008.



Mit freundlichen Grüßen

Heike Fricke



Anhang: Mitteilung des Vereinsausschlusses





Die jämmerliche Begründung des Vereinsausschlusses machte von Anfang deutlich,
dass der Verein mich um jeden Preis loswerden wollte, egal mit welcher Begründung.
Er hätte die Begründung auch ganz weglassen können,
aber wie bei der Fabel vom Wolf und vom Schaf,
braucht der Stärkere für sein Gewissen und das der Zuschauer
immer auch eine Begründung, und sei sie noch so dümmlich.
Es war also klar, dass meine Erwiderung direkt in den Papierkorb wandern würde
und man hätte mir den Ausschluss auch gleich am 21.08. mitteilen können.
Wollte man aber nicht, denn ich sollte mich nicht rechtzeitig zur Mitgliederversammlung wieder in den Verein klagen können.
Sie glauben nicht, dass der Ausschluss schon deutlich vor dem 5.9. beschlossen war?
In seiner Klagschrift zum Braunschweiger Landgericht schrieb Lutz Schröder bereits am 27.08.2008 auf Seite 2 im zweiten Abschnitt von unten:
"Gegen den Beklagten läuft bereits ein Verfahren,
das den Vereinsausschluss zur Folge haben wird."

Dienstag, 19. August 2008 - 20:41 Uhr (CEST)


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