2013-09-14: außerordentliche Mitgliederversammlung, Ablauf

Für mich beginnt die Versammlung schon 9 Uhr mit der Vorbesprechung mit interessierten Mitgliedern im Bistro "UniPark" auf dem Unigelände. Über die Zeit sammeln sich etwa 30 Leute an, die viele spannende Fragen stellen, die wir so gut wie möglich beantworten.

Vom Bistro wechseln wir gegen 10:30 ins Audimax, aber statt der Versammlung erwarteten uns erst einmal zwei lange Schlangen zur Registrierung und Ausgabe der Stimmkarten nebst Kugelschreiber und Armband. Merkwürdigerweise wird nur den angemeldeten Mitgliedern eine mit "Verzehr" beschriftete grüne Essenmarke ausgehändigt. Aus der Einladung ging nur hervor, dass man mit den Anmeldungen den Imbiss planen wolle, aber nicht, dass die Teilnahme am Imbiss von der Anmeldung abhinge. Dieses Vorgehen weicht deutlich von den früheren Mitgliederversammlungen ab.

Im Hörsaal angekommen, drehen wir erst einmal Däumchen, bis alle Teilnehmer registriert sind. Das dauert gefühlt schon fast bis um 12 Uhr. Damit sind alle meine Schätzungen zum Ende der Versammlung über den Haufen geworfen. Die Zeit nutzen wir, um zu sehen, wer so alles da ist, wer welche Rolle spielt und wer wo sitzt.

Die Versammlung beginnt mit dem Antrag von Herrn Bluhm, Herrn Gobrecht die Versammlungsleitung zu entziehen, weil es in der Versammlung um seine Abberufung geht. Er schlägt das Nicht-Mitglied Rechtsanwalt Schnelle vor, der als Nicht-Mitglied sich noch außerhalb des Sitzungssaales wartet. Ein Mitglied fragt kritisch nach, wieso Herr Bluhm nicht nur die Abberufung Gobrechts beantragt, sondern auch gleich noch einen Ersatzsitzungsleiter mitbringt. Herr Bluhm entgegnet, dass er es als seine Pflicht ansähe, mit dem Antrag auf Entzug der Versammlungsleitung auch einen Ersatz zu benennen. Nach einer Diskussion über den Vorschlag Schnelle und den Wahlablauf, werden die Stimmzettel ausgeteilt. Ein Teilnehmer kommt aufgeregt zu mir, um mir zuzustecken, dass diese Abstimmung unter den Mitarbeitern als Probeabstimmung über Gobrechts Abberufung als Aufsichtsrat angesehen wird. Dem stimme ich zu. Die Abstimmung über Gobrechts Abwahl als Versammlungsleiter endet mit:

Es sind also 231 Teilnehmer an der Abstimmung beteiligt. Die 99% der Mitglieder die Herr Loof zu vertreten meint, scheinen nicht dabei gewesen zu sein.

Berichte, Stellungnahmen, Aussprache, Abberufung

Gobrecht beginnt mit seinem Bericht. Er sieht sich in einer Situation, in der er nicht anders konnte, als die Vorstände Kleinlein und Rudnik zu entlassen. Die Vorstände hätten ihre Handlungsunfähigkeit wiederholt selbst angezeigt. So wäre es ihnen beispielsweise Anfang 2013 nicht möglich gewesen, ein Budget aufzustellen. Auf einer Aufsichtsratssitzung hätte er die beiden Vorstände gefragt, ob die Handlungsfähigkeit des Vorstandes wiederhergestellt werden könnte, und er habe die klare Antwort "Nein" bekommen. Von Mai 2012 bis März 2013 musste er sich krankheitsbedingt von Hartmuth Wrocklage vertreten lassen. So sei er für viele Vorgänge, für die er angekreidet werde, gar nicht verantwortlich. Außerdem beschuldigt er Kleinlein, er könne nicht mit Mitarbeitern umgehen. Am 2. Oktober schreibt er Kleinlein unter anderem deswegen einen Brief und bittet um eine einvernehmliche Lösung. Desweiteren bezeichnet Gobrecht die aufkommende Debatte im Verein als Shitstorm. Am Ende berichtet er von seinen Zukunftsplänen für den Verein.

Kleinlein wundert sich über die 180°-Wende des Aufsichtsrates. Wo er auf der Mitgliederversammlung 2012 noch die Arbeit Kleinleins vollmundig lobte, erlebt er nun nur noch Geringschätzung. Bereits im Sommer 2012 habe er ein Schaubild zur Lösung der Konflikte entworfen und einem Coaching zugestimmt und es selbst zur Hälfte bezahlt. Rudnik habe sich einem Coaching zu diesem Zeitpunkt verweigert. Außerdem schien der Aufsichtsrat hinter seinem Rücken Absprachen mit Mitarbeitern zu treffen. Die Darstellung des Aufsichtsrates, dass Kleinlein mit den Mitarbeitern nicht klarkäme, könne so nicht stimmen. Schließlich haben alle Führungskräfte außer Thorsten Rudnik und Heike (damals) Fricke einen Brief an den Aufsichtsrat geschrieben und sich für ein Bleiben Kleinleins ausgesprochen. Im Folgenden zählt Kleinlein Projekte auf, die er mit den Mitarbeitern Timo Voss, Christian Gülich, Mario Leuner und Anja Hardekopf erfolgreich und offenkundig in guter Zusammenarbeit bearbeitet habe. Die zusätzlichen Gehaltszahlungen an Frau Fricke hatte er zunächst nicht beanstandet. Als ihm aber durch ein Rechtsgutachten klar wurde, dass er selbst für eine Überzahlung haftbar gemacht werden könne, hat er die Umleitung auf ein Sonderkonto bis zur endgültigen Klärung veranlasst. Die Sonderzahlungen waren undokumentiert. Die entsprechende Finanzabteilung wurde von Frau Fricke geleitet. Der wiederum stünde Herr Thorsten Rudnik vor. Kleinlein erwähnt einen zweiten Brief von Gobrecht an ihn vom 12. November. Er empfindet die von Gobrecht erbetene "einvernehmliche Lösung" im gegebenen Kontext als Rauswurf-Drohung. Zum Vorwurf des Mobbings gegenüber einem bestimmten Mitarbeiter erklärt er, dass es dazu eine Mediation mit dem Aufsichtsrat als Mediator und dem Betriebsrat gegeben habe, und dass der Mitarbeiter den Vorwurf daraufhin wieder fallen ließ. Kleinlein bedauert, dass sich Aufsichtsratssitzungen stets um Vereinsinterna drehten, auch um ausgewalzte Behandlungen von Dingen geringer Wichtigkeit, aber selten um fachliches.

Rudnik stellt zunächst sich und seinen Lebenslauf vor. Er hält die große Öffentlichkeit um die Konflikte im Verein für schädlich. Aufgrund dieses öffentlich ausgetragenen Streits wären viele Mitglieder aus dem Verein ausgetreten. (Meine Bemerkung: Es kann ja nicht angehen, um jeden Preis viele Mitglieder haben zu wollen. Außerdem sind wir nur die Überbringer der Nachrichten, aber nicht deren Ursache.) Kleinleins Problem sei, dass er die Arbeit der Mitarbeiter nicht wertschätze. Am 28. September 2012 habe Wrocklage eine E-Mail an Kleinlein geschrieben, in der Wrocklage Kleinlein vorwirft, die Richtlinien zu Mitarbeiterführung missachtet zu haben. Vor Zeugen wie Heike Fricke und Hajo Köster soll Wrocklage sich bei Rudnik für die Einstellung Kleinleins entschuldigt haben.

Wrocklage stellt seinen Aussagen voran, dass Schwarz-Weiß-Denken nicht gut sei. Im folgenden spricht er vier Punkte an:

Es folgen Fragen der Mitglieder an die Aufsichtsräte und abgesetzte Vorstände. Herr Hintze hakt bei Herrn Rudnik nach, ob er etwas auf den Vorwurf Kleinleins entgegnen will, dass die zuständigen Abteilungen für die Sonderzahlungen an Fricke von Fricke und Rudnik selbst geführt wurden. Die Fragen wurden erst gesammelt gestellt und später beantwortet. Die Antworten gab es daher nicht direkt auf die Fragen. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Rudnik auf diese Frage später geantwortet hat. Herr Hintze fragt Herrn Wrocklage, wie es zu dem Widerspruch kommt, dass Wrocklage selbst sagt, er hielte Kleinlein für die beste Wahl als Vorstansvorsitzender, wohingegen Rudnik sich daran erinnert, Wrocklage hätte bedauert, Kleinlein zum Vorstandsvorsitzenden zu machen. Ohne Herrn Rudnik ausdrücklich zu widersprechen, wird Wrocklage die Frage dahingehend beantworten, dass er seine Aussage wiederholt, dass er Kleinlein für die beste Wahl als Vorstandsvorsitzender hält.

Herr Herbst stellt Nachfragen zu Mobbing und zu Weißflogs Qualifikationen. Er erklärt, dass Mobbing ein sehr schwerer Vorwurf sei und entsprechend untermauert werden müsse. Dem Betriebsrat sei auf Nachfrage kein Fall von Mobbing bekannt gewesen. Kleinlein erklärt, dass er einen bestimmten Mitarbeiter gefragt hätte, woran er gerade arbeite, worauf er die Antwort bekommen hätte, dass ihn das nichts anginge. Dieser Vorfall sei von dem Mitarbeiter als Mobbing bezeichnet worden, der Mitarbeiter sei nach einer Mediation von diesem Vorwurf abgerückt. Herr Weißflog verneint Kenntnisse der Versicherungsbranche, verweist aber auf das Fachwissen der Mitarbeiter, auf das er zurückgreifen könne. Darüber hinaus wäre er durch Mitarbeit in vielen Unternehmen fachlich breiter aufgestellt als Kleinlein. Er habe nach seiner Einstellung mit jedem Mitarbeiter Einzelgespräche geführt. Manche Mitarbeiter hätten diese Gespräche als Verhöre empfunden. Verschiedene Mitarbeiter hätten dabei Probleme mit Kleinlein angesprochen.

Ulrich Becker fragt Kleinlein, wieso er sich sein altes Berliner Büro vom BdV bezahlen lässt und wieso er auf Kosten des BdV in der ersten Klasse Bahn fährt und wieso er die Bahncard auch nach der Absetzung noch weiter nutzt. Kleinlein antwortet später darauf, dass er das Büro für Fernsehinterviews nutzt, weil die Journalisten häufig den Weg nach Henstedt-Ulzburg scheuen. Die Glaskacheln im Hintergrund würde man häufig in Fernsehbeiträgen sehen. Das Büro koste 238€ Miete im Monat und liege damit weit unter den Sonderzahlungen an Fricke. Sein Arbeitsvertrag sichere ihm eine Bahncard auf BdV-Kosten zu. Im ersten Jahr hätte er eine Bahncard für die zweite Klasse gehabt und danach für die erste Klasse. Mit der Bahncard zweiter Klasse sei er selbstverständlich in der zweiten Klasse gefahren. Nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand hätte er versucht, die Bahncard zurückzugeben, die Bahn hätte aber die Rückgabe abgelehnt.

Bemerkenswert finde ich, wie Herr Becker hier den kritischen Prüfer heraushängt. Er ist genau wie Blunck und Gobrecht SPD-Mitglied, was wahrscheinlich befördert hat, dass er von 2009 bis 2010 BdV-Aufsichtsrat sein konnte. Er hat sich in dieser Zeit im Gegensatz zu den Vereinsmitgliedern nicht daran gestört, dass der Verein Millionenbeträge im Jahresabschluss zusammengefasst unter "Sonstiges" verbucht hat. Das bleibt auf der Versammlung allerdings unerwähnt.

Herr Barthel beklagt die dürre Informationspolitik der Vereinsführung. Während die Medien umfassend berichtet haben, werden die Mitglieder erst spät und nur in dürren Sätzen über die tiefgreifenden Änderungen informiert.

Herr Knappe rügt die Öffentlichkeitsarbeit der Vereinsführung. Seiner Meinung nach hätte man viel mehr mit der Flutkatastrophe in die Öffentlichkeit gehen müssen. In einem bestimmten Fall (habe den konkreten Anlass vergessen, es kann eine Anhörung zu einem Gesetz gewesen sein) habe man den BdV nicht einmal mehr zur Diskussion eingeladen. Er möchte von den Verantwortlichen wissen, um welche Beträge es bei den Sonderzahlungen ging.

Herr Tiero(?) ist sehr aufgebracht und empört über Vorstand und Aufsichtsrat. Während in der Diskussion immer neue Vorwürfe gegen Kleinlein vorgebracht wurden, hätte sich noch keiner zu dem Schreiben geäußert, in dem sich die Abteilungsleiter des BdV für Herrn Kleinlein eingesetzt haben.

Herr Durstin erinnert daran, dass der Aufsichtsrat schon zwei engagierte Aufsichtsräte verschlissen hätte, nämlich Prof. Römer und Wrocklage. Die Abberufung der Aufsichtsräte Gobrecht und Schadendorf sollte man also nicht nur an den aktuellen Vorgängen festmachen, sondern damit auch acht Jahre schlechte Aufsichtsratsarbeit quittieren.

Herr Huber gibt noch einmal einiges wieder, was er schon in seinem Rundschreiben mit Sabine Samel erklärt hat. Er erklärt, wie es zu der Strafanzeige kam. Der Zeitpunkt dafür war für ihn gekommen, als sich der Aufsichtsrat eigenmächtig allein mit dem Gutachter getroffen hatte. Darauf musste er befürchten, dass der Aufsichtsrat den Auftrag des Gutachters abändert und so das Gutachten in seine Richtung beeinflusst. Er weist darauf hin, dass die Sonderzahlungen dem Aufsichtsrat Prof. Römer beispielsweise nicht bekannt waren. Zum Schluss fragt Herr Huber, warum eigentlich der zweite Aufsichtsrat Schadendorf abwesend sei. (Die Frage ist berechtigt, weil der Aufsichtsrat bei der Wahl des Versammlungstermines sicher mitreden konnte.) Herr Gobrecht wird darauf antworten, dass Herr Schadendorf auf einer sehr langen Geschäftsreise durch Asien unterwegs ist.

Es folgt eine Diskussion darüber, wie die Abstimmung über die Abberufung der Aufsichtsräte gestaltet werden sollte. Die Organisatoren haben aber bereits passende Stimmzettel vorbereitet: Für jeden der beiden Aufsichtsräte Gobrecht und Schadendorf kann man für oder gegen die Abberufung stimmen.

Für Gobrechts Abberufung stimmen mit

Für Schadendorfs Abberufung stimmen mit

Neuwahl des Aufsichtsrates

Es folgt der spannende Teil der Neuwahl eines Aufsichtsrates. Aus dem Hörsaal werden dem Versammlungsleiter Namen von Kandidaten zugerufen. Am Ende umfasst die Liste sieben Namen: Castelló, Valentien, Durstin, Knappe, Indefrey, Becker, Schütt.

Die Diskussion dreht sich darum, ob man mehr als drei Aufsichtsräte wählen soll, ob die neu gewählten Aufsichtsräte lediglich die abberufenen und abgetretenen Aufsichtsräte ersetzen sollen, oder ob die Neuwahl einer regulären Wahl entspricht, und darum, ob die Abberufung sofort in Kraft tritt. Bei Herrn Gobrecht ist man sich schnell einig über die sofortige Wirkung, bei Schadendorf gibt es hingegen Bedenken vom BdV-Juristen. Von der Frage, ab wann die Abberufung gilt, hängt ab, ob man für Schadendorf bereits einen Ersatz wählen kann. Der BdV-Jurist meint, dass die Abberufung symmetrisch zur Wahl verläuft und daher erfordert, dass der Abberufene von der Abberufung erfährt. Herr Bluhm begründet die sofortige Wirkung der Abberufung damit, dass bei einer Wahl der Kandidat zustimmen muss, bei der Abberufung jedoch nicht. Da der Abberufene die Abberufung nicht annehmen muss, muss er zur Wirksamkeit der Abberufung auch nicht informiert sein. Wäre es anders, könnte ein Abberufener der Abberufung entkommen, indem er seine Abberufung einfach nicht zur Kenntnis nimmt. Herr Hörmann unterstützt diese Argumentation und stellt fest, dass zur Abberufung die öffentliche Bekanntmachung genügt.

Die Versammlung einigt sich darauf, dass die fehlenden Aufsichtsräte und nur die ersetzt werden sollen, was bedeutet, dass es drei sind und dass sie nur für die verbleibende Wahlperiode, also bis 2014, gewählt werden. Jedoch gibt der BdV-Jurist zu Bedenken, dass die Mitgliederversammlung das höchste Organ sei und nahezu alles dürfe. Für eine Erweiterung des Aufsichtsrates bedürfe es lediglich eines Initiativantrages, an den jedoch hohe Bedingungen gestellt werden. Er benötigt fünf Unterstützer und eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung. Herr Indefrey stellt den Initiativantrag auf Erweiterung des Aufsichtsrates auf fünf Personen, weil der Aufsichtsrat laut Satzung aus mindestens drei Leuten bestehen muss, aber leicht unter diese Zahl rutschen kann, wie man an Gobrechts längerer Krankheit erkennen könne. Dem Vorstoß werden hohe Kosten und erschwerte Terminfindung für den Aufsichtsrat entgegengehalten. Der Antrag wird durch die Versammlung nicht zur Abstimmung zugelassen.

Es folgt die Vorstellung der Kandidaten. Im Anschluss daran haben die Versammlungsteilnehmer Gelegenheit, den Kandidaten Fragen zu stellen. Es gab viele Fragen - im Gedächtnis geblieben ist mir mal wieder Herr Becker, der wieder erfolglos versuchte, kritisch zu sein. Er wollte fragen, wie Versicherungsvermittler wie Durstin und Schütt unabhängige Aufsichtsräte seien könnten. Er kam aber nicht weit, weil er von anderen Teilnehmern zurechtgewiesen wurde. So rettete er sich von "Versicherungsvermittler" zu "Versicherungsmakler" und letztlich dazu, dass Versicherungsberater, Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler doch irgendwie das gleiche seien. Es antworteten erst Herr Durstin und dann Herr Schütt, dass Versicherungsberater verpflichtet seien, von Versicherungsunternehmen unabhängig zu bleiben, Versicherte gegen Honorar beraten und nicht auf Provisionsbasis von Versicherern bezahlt werden. Es zeigt sich für mich daran, wie wenig Blunck-affine Aufsichtsräte wie Becker von Versicherungen verstehen und wie peinlich das für den BdV ist.

Es gibt eine Diskussion darüber, wie die Wahl der Aufsichtsräte ablaufen soll. Entweder können die Kandidaten direkt in Funktionen wie Vorsitz, Stellvertreter und einfaches Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Oder man wählt drei Kandidaten und diese verteilen die Funktionen untereinander. Die Versammlung einigt sich auf letzteres. So bekommt jedes Mitglied einen Stimmzettel, auf dem bis zu drei Kandidaten notiert dürfen. Es folgt das Ergebnis der Abstimmung. Es wurden nur die drei Kandidaten mit den meisten Stimmen bekannt gegeben, die restlichen Kandidaten habe ich mit einem Fragezeichen gekennzeichnet.

Edda Castelló166
Dietz Valentien?
Oskar Durstin115
Herr Knappe?
Herr Indefrey?
Ulrich BeckerKandidatur abgelehnt
Peter Schütt103

Verlegung der ordentlichen Mitgliederversammlung

Zuletzt wird ein Initiativantrag zur Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 21.9. auf einen späteren Termin gestellt. Begründet wird der Antrag zum einen damit, dass der neue Aufsichtsrat Zeit brauche, um sich auf diese Versammlung vorzubereiten, und zum anderen damit, dass zu der Versammlung möglicherweise nicht korrekt geladen wurde. Außerdem wird befürchtet, dass Herr Johannsen mit seinem Rundschreiben mit Bitte auf Stimmrechtsübertragung bei Mitgliedern den Eindruck erweckt haben könnte, dass sie ihre Stimme übertragen könnten und dann nicht zur Versammlung zu kommen bräuchten. Tatsächlich ist die Übertragung von Stimmrechten nicht vorgesehen und ich finde das auch gut so. Der Antrag auf Verschiebung der Versammlung wird mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Gegen 17:30 endet die Versammlung.

Was danach geschieht

Noch am selben Abend kommt der neue Aufsichtsrat zusammen. Er bestätigt Mario Leuner als stellvertretenden Vorstand, kündigt hingegen Tobias Weißflog und ernennt Axel Kleinlein zum Vorstandsvorsitzenden.

Inzwischen steht auch der neue Versammlungstermin fest: Es soll der 23. November sein.

Am 21. September treffen sich verschiedene Leute um Rechtsanwalt Johannsen, um am alten Versammlungstermin und -ort ihre eigene Mitgliederversammlung abzuhalten.

Weitere Berichte

Montag, 16. September


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