2013-11-23: Mitgliederversammlung, Ablauf

Es erscheinen etwa 90 Teilnehmer zur Versammlung. Als erstes wird beschlossen, den Punkt "Wahl des Versammlungsortes 2014" vorzuziehen, so lange noch alle Teilnehmer anwesend sind.

Verfahren zur Neufassung der Satzung

Zur Neufassung schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, eine Satzungskommission einzurichten, die durch Satzungskonvente an fünf verschiedenen Standorten flankiert wird. Die Satzungskonvente sollen auch ein Prüfstein sein, ob sich in den verschiedenen Regionen genügend aktive Mitglieder finden und ob zum Beispiel ein Delegiertensystem überhaupt funktionieren würde. (Ganz abgesehen davon, würde ich ein Delegiertensystem ablehnen, denn meine Beobachtung von Parteien zeigt mir, dass oben immer weniger vom Willen der Basis ankommt, je mehr Zwischenschichten zwischen Basis und Vorstand eingezogen werden. Derzeit gibt es im Verein nur die Zwischenschicht Aufsichtsrat.)

Die Satzungskommission soll bestehen aus:

Es wird darüber diskutiert, wieviele Mitglieder in der Kommission sein sollen und wie sie dort hineinkommen. Es wird beschlossen, vier Mitglieder direkt auf der Versammlung zu wählen. Soweit ich mich erinnere, sollen weitere vier Mitglieder aus dem Kreis aller Mitglieder von den vier gewählten Mitgliedern bestimmt werden.

Die vier gewählten Mitglieder mit Stimmanzahlen sind:

Nachrücker sind:

Weitere Besetzung:

Es entspinnt sich eine Diskussion darüber, in welcher Form man die Mitglieder über die Einrichtung der Satzungskommission und der Konvente und die Suche nach weiteren Teilnehmern unterrichtet. Reicht eine Mitteilung im BdV-Newsletter oder soll es ein eigener Papierbrief sein? Wir einigen uns darauf, aus Kostengründen allen Mitgliedern mit bekannter E-Mail-Adresse eine E-Mail zu schreiben und nur den Mitgliedern ohne E-Mail einen Brief.

Satzungsänderungsanträge

Die meisten Satzungsänderungsanträge werden nicht behandelt, weil die Antragsteller ihre Anträge zurückziehen (Kleinlein, Huber, Ahlborn), oder weil die Antragsteller nicht anwesend sind (Johannsen, Boss) und die Teilnehmer entscheiden, nur Anträge zu behandeln, wenn der Antragsteller sie vorträgt und verteidigt. Grund ist, dass man keine Änderungen vornehmen will, die in einem Jahr durch eine neue Satzung ersetzt werden. Stattdessen verweist man die Anträge in die neu gebildete Satzungskommission.

Eine längere Diskussion gibt es darüber, ob das SEPA-Verfahren in die Satzung aufgenommen werden muss. (Satzungsänderungsantrag 5 vom Vorstand zu §5, Änderung Absatz 4 und neuer Absatz 5)

Herr Barthel ist skeptisch, dass die Satzungskommission innerhalb eines Jahres seine Arbeit abschließen wird und dass die Satzungsänderungsanträge tatsächlich so schnell überflüssig werden. Immerhin ist er allein wegen seines Satzungsänderungsantrages (Satzungsänderungsantrag 1 zu §2, Absatz 2, Bekenntnis des Vereines zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem) auf die Mitgliederversammlung gekommen, nachdem er den Antrag bereits 2012 vorgestellt und diskutiert, danach überarbeitet und dann gewissermaßen gegen den Willen des Vorstandes unter den Mitgliedern bekannt gemacht hat. Er skizziert kurz die Schwierigkeiten der Verbreitung seines Antrages und stellt die Ergebnisse seiner Umfrage unter den Mitgliedern vor. Von den antwortenden Mitgliedern sind 345 klar für sein Anliegen, 48 Mitglieder klar dagegen, und 110 nicht eindeutig positioniert. Er befragt die Versammlungsteilnehmer, ob sie unter der neuen Situation der geplanten Satzungskommission überhaupt an einer Diskussion seines Satzungsänderungsantrages interessiert sind. Die Teilnehmer lehnen dies überwiegend ab.

Es bleibt der Satzungsänderungsantrag 3 zu §7 Absatz 1 von Herrn Barthel zum alten Versammlungstermin am 2013-09-21. Durch eine vorhergehende Satzungsänderung ist der Absatztext widersprüchlich geworden. Herr Barthel schlägt einen logisch konsistenten Text vor. Zusätzlich fordert sein Antrag, dass alle Anträge der Einladung zur Versammlung beigelegt werden und nicht erst von Mitgliedern im Mitgliederbereich von bundderversicherte.de gesucht oder schriftlich angefordert werden müssen. Herr Bluhm unterstützt den Antrag, da er dafür sorgen würde, dass die zur Beschlussfassung erarbeitete Satzung den Mitgliedern direkt zugesandt werden würde. Es entspinnt sich eine Diskussion über die Bedeutung der Formulierung "Anträge ... in der Mitgliederzeitung", die zuletzt durch eine längere Formulierung ersetzt wird, die klarstellt, dass die Anträge sowohl der Mitgliederzeitschrift auf getrennten Blättern beigelegt als auch in der Mitgliederzeitschrift selbst abgedruckt werden können. Der Antrag wird mit Zweidrittelmehrheit angenommen.

Versammlungsort 2014

Als Versammlungsorte für die nächste Versammlung werden im Wesentlichen die Orte Kassel (weil zentral) und Frankfurt (weil groß) diskutiert. Es kommt zu folgenden Abstimmungen: Die Mitgliederversammlung findet also 2014 im Großraum Frankfurt statt, sofern sich ein Termin und ein erschwinglicher Versammlungsort finden. Andernfalls findet die Versammlung im Großraum Kassel statt.

Entlastungen für 2012

Es wurden also

Anträge

Herr Kaschube trägt Kritik an der aktuellen Forensoftware vor und sagt Mithilfe bei der Auswahl eines besseren Systems zu. Ich äußere meine Wünsche, dass die Absender von Anträgen nicht mehr geschwärzt werden mögen, dass die BdV-Infos frei auf der BdV-Homepage und nicht nur im Mitgliederbereich erhältlich sein sollen und dass Termin und Ort einer Mitgliederversammlung offen auf der BdV-Homepage genannt werden.

Die Versammlung endet kurz nach 18 Uhr.

Samstag, 23. November


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