Von: Hans Christoph Lienke [hans.lienke@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 30. Juni 2007 15:32
An: BdV (info@bundderversicherten.de)
Betreff: Protokoll Mitgliederversammlung

Vielen Dank fuer die Zusendung. Sie schreiben darin, dass meine Antraege nach Auffassung von Herrn von Holt nicht abstimmungsfaehig sind. Wuerden Sie mir den Grund hierfuer nennen. Wie ist denn die Ansicht des Versammlungsleiters dazu. M.E. waere dieser die dazu die entscheidende Kompetenz und nicht Herr von Holt als Nichtmitglied. Welche Funktion hat Herr von Holt ?

Mir faellt folgendes auf. Ich erhalte das Protokoll ca. 7 Monate nach der Versammlung. Wuerden Sie mir diese Verzoegerung bitte erklaeren. Kann ich noch Einspruch erheben. Ich tue das wegen der Zurueckweisung meiner Antraege. In der Satzung steht allerdings, dass Einwendungen nur binnen 2 Monaten nach der Mitgliederversammlung erhoben werden koennen. Wie ist die Situation jetzt angesichts der verspaeteten Zustellung? Sie haben mir zwar am 23.1.2007 ein Protokoll zugesandt, ohne Unterschrift des Versammlungsleiters, weshalb ich das Protokoll fuer nicht authentisch gehalten habe.  Fuer einen Einspruch waere auch dieses Datum reichlich spaet gewesen, ich haette nur einen Tag Zeit gehabt, was fuer ein so inhaltsreiches Dokument nicht verlangt werden kann.

Mit freundlichen Gruessen, Hans-Chr. Lienke